Mit Beginn der Reisesaison 2025 setzt das Land Tirol erneut auf weitreichende Verkehrsbeschränkungen, um überlastete Ortsdurchfahrten zu schützen. Wer trotz der Sperrungen auf Ausweichrouten erwischt wird, zahlt hohe Bußgelder, zumal deutlich mehr Polizei zur Kontrolle eingesetzt wird.
Ab Karfreitag (18.4.2025) gelten in mehreren Tiroler Bezirken gezielte Fahrverbote auf Nebenstraßen, die oft als Schleichwege bei Stau auf den Autobahnen genutzt werden. Wer künftig ohne Ziel in der Region die Autobahn oder Bundesstraße verlässt, muss mit einer Rückweisung oder Geldstrafe rechnen.
Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren haben sich bei starkem Verkehrsaufkommen viele Reisende – insbesondere Richtung Italien – über kleinere Landes- und Gemeindestraßen durchgeschlagen, um überlastete Hauptachsen wie die Inntalautobahn (A12) oder die Fernpassroute zu umgehen. Die Folge waren überfüllte Ortszentren, gefährliche Verkehrssituationen und massive Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner.
Verkehrsmaßnahmen in mehreren Phasen
Die Fahrverbote treten gestaffelt in Kraft: Bereits ab dem 18. April 2025 gilt die Regelung in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land. In den Bezirken Reutte, Kufstein und Imst folgen die Einschränkungen ab dem 1. Mai. Einheitlich ist jedoch die Dauer: Alle Fahrverbote bleiben bis zum 2. November 2025 in Kraft.
Betroffen sind jeweils die Wochenenden und Feiertage – konkret samstags, sonntags sowie an Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr. Auch deutsche Feiertage, etwa der Tag der Deutschen Einheit, fallen unter diese Regelung.
Gesperrt sind gezielt ausgewählte Ausweichstrecken
Die Fahrverbote gelten nicht auf den Hauptverkehrsachsen selbst, sondern auf kleineren Straßen, die häufig als Umfahrung genutzt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Im Großraum Innsbruck die L11 Völser Straße, die L57 Zirler Straße, die L13 Sellraintalstraße sowie zahlreiche Gemeindestraßen in Zirl, Axams, Hall und Matrei.
- Im Bezirk Reutte etwa die L288 Pinswanger Straße, die L69 Reuttener Straße sowie Ortsdurchfahrten in Nassereith und Ehrwald.
- Im Raum Kufstein unter anderem die Alte Erler Straße, die L295 Buchberger Straße und die L211 Unterinntalstraße.
- Auch im Zillertal, rund um Schwaz, sind Straßen wie die B169 Zillertalstraße oder die Jenbacher Straße betroffen.
Nur Ziel- und Anrainerverkehr bleibt erlaubt
Von den Fahrverboten ausgenommen sind Personen, die in den betroffenen Regionen wohnen oder dort ein konkretes Ziel haben – etwa eine gebuchte Ferienunterkunft. Für alle anderen gilt: Wer ohne triftigen Grund bei Stau die Autobahn verlässt, verstößt gegen die Vorgaben. Navigationssysteme sind angehalten, keine Alternativrouten über die gesperrten Straßen vorzuschlagen.
Das Land Tirol will laut Verkehrslandesrat René Zumtobel in Zukunft verstärkt darauf hinwirken, dass Fahrverbote in Navigationssysteme verpflichtend eingespeist werden. Ziel sei es, dass sich keine Umfahrungen mehr über kleine Nebenstraßen aufdrängen – insbesondere in Spitzenzeiten wie den Sommerferien oder an Feiertagen.
Strenge Kontrollen und empfindliche Strafen
Die Einhaltung der Fahrverbote wird von Polizei und Straßenaufsichtsorganen überwacht. Wer gegen die Regeln verstößt, wird zur Umkehr gezwungen und muss mit Bußgeldern ab 90 Euro rechnen. Für die Kontrollmaßnahmen stellt das Land in diesem Sommer rund 522.000 Euro zur Verfügung – fast doppelt so viel wie im Vorjahr.
Die Zahlen der vergangenen Wintersaison zeigen, wie relevant diese Maßnahmen sind: Zwischen Dezember 2024 und Mitte April 2025 wurden rund 249.300 Fahrzeuge an unzulässigen Abfahrten zurückgewiesen. Besonders betroffen war der Bezirk Reutte mit knapp 108.000 Zurückweisungen.
Mehr Lebensqualität in Tirols Gemeinden
Mit den Fahrverboten will das Land Tirol die Lebensqualität der Bevölkerung verbessern. Überfüllte Ortskerne, Stau in engen Gassen und lange Wartezeiten an Kreuzungen sollen durch die Maßnahme verhindert werden. Gleichzeitig soll der Verkehr auf den Hauptachsen besser fließen – auch wenn das für Durchreisende Geduld bedeutet.

Landeshauptmann Anton Mattle betont, dass die Fahrverbote keine dauerhafte Lösung, aber eine dringend notwendige Maßnahme seien: "Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie unsere Gemeinden im Verkehr ersticken."
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