Mit dem eigenen Auto in den Italienurlaub zu fahren, ist eine feine Sache: Man ist flexibel und kann einiges mitnehmen. Bald treten in einigen Regionen allerdings umfassende Dieselfahrverbote in Kraft. Was Autofahrerinnen und Autofahrer in Zukunft beachten müssen.

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Ab dem 1. Oktober 2025 treten in vier beliebten norditalienischen Urlaubsregionen umfassende Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen die Regionen Piemont, Lombardei, Emilia-Romagna und Venetien. Ziel der Maßnahmen ist es, die Luftqualität in der besonders stark belasteten Po-Ebene nachhaltig zu verbessern.

Die Regelungen in Piemont und der Lombardei

In der Region Piemont gelten die Fahrverbote zunächst saisonal vom 1. Oktober 2025 bis zum 15. April 2026. Ab dem darauffolgenden Jahr wird der Zeitraum ausgedehnt: Die Fahrverbote gelten dann vom 15. September bis zum 15. April. Die Einschränkungen betreffen Werktage, also Montag bis Freitag, in der Zeit von 08:30 bis 18:30 Uhr. Sie gelten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, darunter auch bekannte Urlaubsziele wie Turin, Novara und Alessandria.

In der Lombardei wird ab dem 1. Oktober 2025 ein dauerhaftes Fahrverbot eingeführt, das täglich zwischen 07:30 und 19:30 Uhr gilt. Besonders betroffen sind hier urbane Zentren wie Mailand, Monza, Brescia und Bergamo sowie deren umliegende Gebiete. Die Regelungen greifen somit in einer Region, die für viele Touristinnen und Touristen als Ausgangspunkt für Reisen an die oberitalienischen Seen dient.

Das ist in Venetien und der Region Emilia-Romagna zu beachten

Auch die Emilia-Romagna sieht ab dem 1. Oktober 2025 ein dauerhaftes Fahrverbot für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5 vor. Hier gelten die Einschränkungen werktags zwischen 08:30 bis 18:30 Uhr. Betroffen sind insbesondere Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie der Ballungsraum Bologna, ein Knotenpunkt für den Reiseverkehr zwischen Nord- und Mittelitalien.

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In der Region Venetien treten die Fahrverbote ebenfalls ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft – und das dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung. Besonders in größeren Städten und Ballungsräumen wie Verona und Padua wird die Regelung spürbar sein. Für viele Urlauber, die Richtung Adria unterwegs sind, könnte dies eine direkte Auswirkung auf die Anreise haben.

Wer gegen die neuen Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bußgelder beginnen bei 168 Euro. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwei Jahren kann zusätzlich ein Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen verhängt werden. Besonders relevant: Obwohl Italien keine landesweite Umweltplakette verwendet, können Verstöße mithilfe von Kameras und Kennzeichenerkennung festgestellt und auch in Deutschland vollstreckt werden.

Reisenden wird daher dringend empfohlen, sich vor der Fahrt genau über die aktuellen Regelungen zu informieren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte prüfen, ob das eigene Fahrzeug unter die betroffenen Abgasnormen fällt. Alternativ bieten sich öffentliche Verkehrsmittel oder Mietwagen mit umweltfreundlicher Antriebstechnik an, um die betroffenen Zonen zu umgehen. (lau)

Verwendet Quellen

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